Autor: Böttges-Papendorf |
Krisenberatung ist immer dann notwendig, wenn eine Krisensituation (ein Umbruch) plötzlich und unvorhergesehen eintritt und offenkundig wird.
Ist die Krise noch nicht offenkundig sichtbar, spricht man in der Beratung dagegen von Insolvenzprophylaxe oder Risikomanagementsystemen. Hier geht es dann um Indikatoren zur Früherkennung von Krisen und Risiken und deren Beseitigung im geordneten Geschäftsbetrieb.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt zum Download auf der Internetseite https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Checklisten-Uebersichten/Krisenvorbeugung-Krisenmanagement/inhalt.html zahlreiche Checklisten von der Früherkennung bis hin zur Abwicklung eines Regelinsolvenzverfahrens zum unmittelbaren Einsatz in der Krisenanalyse und -bewältigung zur Verfügung. Angesprochen werden hier insbesondere junge Unternehmen und Gründer, um Fehler, die zu einer möglichen Krise führen können, bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Hilfreich für den Einstieg ist die Früherkennungstreppe des BMWK. Hier kann man schnell einen ersten Einblick in die Situation gewinnen, bevor man tiefer einsteigt (oder auch direkt an den Fachanwalt überweist, wenn Insolvenzreife vorliegt).
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