Autoren: Böttges-Papendorf/Schmiel |
Steuerfragen bei der Unternehmensnachfolge liegen zunächst im Bereich der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer. In vielen relevanten mittleren Betrieben kommt jedoch die Schenkungsteuer aufgrund der derzeit noch geltenden Vergünstigungen für die Betriebsübergabe bei "wirklicher" Betriebsübergabe nicht in Betracht. Allerdings muss man sämtliche Steuerarten untersuchen.
Bei der Einkommensteuer geht es hauptsächlich um die Gewährung der Freibeträge und des begünstigten Steuersatzes bei Betriebsveräußerung im Ganzen. Dafür sind wesentliche Voraussetzungen die Aufdeckung stiller Reserven und die Einstellung der Tätigkeit, wobei gewisse überleitende Tätigkeiten oder Tätigkeiten auf anderem "Niveau" unschädlich sind. Ferner ist der Zeitpunkt der Versteuerung des Veräußerungsgewinns sorgfältig zu wählen. Üblicherweise wählt man nicht den 31.12. eines Jahres, indem vorher noch der volle Verdienst lag, sondern den 01.01. des Folgejahres, damit die Versteuerung des Veräußerungsgewinns in ein Jahr mit niedrigeren laufenden Einkünften fällt.
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