4/5.8 Unternehmensbewertung bei Unternehmensnachfolge

Autor: Böttges-Papendorf

Was ist mein Unternehmen wert?

Diese Frage stellt sich regelmäßig im Verlauf von Unternehmensnachfolgeüberlegungen. Selbst wenn nur ein Kind da ist und niemand sonst irgendwelche Ausgleichsansprüche stellen kann oder will, dann wird man sich mindestens über den schenkung-/erbschaftsteuerlichen Wert des Unternehmens vergewissern, um hier entsprechend planen zu können.

Ermittlungsmethode und Wert vom Zweck abhängig

"Den" Unternehmenswert gibt es nicht und auch nicht "die" richtige und einzige Ermittlungsmethode. Folgende Überlegungen sind anzustellen:

Bewertung für Verkauf

Der Verkäufer hat ein Interesse daran, einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Mindestens wird er aber eine Preisuntergrenze ermitteln, die sich an dem Liquidationserlös orientiert. Das heißt, weniger als bei einer Zerschlagung herauskommen würde, sollte das Unternehmen bei Verkauf nicht bringen.

Unternehmensbewertung bei Kauf

Der Käufer möchte natürlich einen möglichst niedrigen Kaufpreis bezahlen. Für den Käufer ist auch eine Obergrenze zu ermitteln. Das braucht kein objektiver Wert zu sein, sondern dieser kann sich schlicht und einfach an seiner Finanzkraft orientieren. Dann wird der Unternehmenswert anhand der Kapitaldienstfähigkeit ermittelt. Das heißt, der Käufer darf nicht mehr ausgeben, als er nach einer Kapitaldienstfähigkeitsberechnung an Zins und Tilgung leisten kann.

"Objektiver" Wert