Autor: Böttges-Papendorf |
Für die Ausübung der vereinbaren Tätigkeiten gelten für Steuerberater die allgemeinen Berufspflichten. Dazu gehört speziell auch die Erforderlichkeit der entsprechenden Sachkunde und zeitlichen Kapazität für alle übernommenen Aufträge (vgl. Berufsrechtliches Handbuch, Stand Januar 2021, Teil II, 5.2.1 Allgemeine Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ausübung der vereinbaren Tätigkeiten, Abschn. 3). Mit dem Fachwissen und Standards für die Finanzplanung beschäftigen sich die folgenden Abschnitte.
Inzwischen gibt es standardisierte Vorgaben für die Finanzplanung. Hier sind insbesondere zwei Organisationen und Normen zu nennen.
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