Bonitätsunterlagen, Selbstauskunft

Autor: Böttges-Papendorf

Bereitstellung von Unterlagen für die Bank

Eine häufige Anfrage betrifft die Bereitstellung von Bonitätsunterlagen im Zusammenhang mit einer konkreten Kreditverhandlung des Mandanten. Soweit nur zusätzliche Kopien aus Ihren Unterlagen erforderlich sind (z.B. Jahresabschluss und Steuerbescheide), können Sie dies als Serviceleistung handhaben oder mit der Kopiergebühr gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung in Rechnung stellen. Haben Sie einen weitergehenden Auftrag im Zusammenhang mit den konkreten Finanzierungsverhandlungen (z.B. Finanzierungsalternativen zu vergleichen oder eine Planungsrechnung durchzuführen), dann kann die Zusammenstellung der Antragsunterlagen ebenfalls in diesem Auftrag mit enthalten sein bzw. ggf. kommen die besonderen Gebühren für Kopien zusätzlich in Betracht. Sind zusätzliche Ermittlungen und eine Bescheinigung erforderlich (z.B. qualifizierte ("endgerechnete") BWA mit Steuerberaterstempel), kommt hierfür i.d.R. die Zeitgebühr zum Ansatz oder auch eine Wertgebühr.

Laufende Bonitätsunterlagen in Zusammenhang mit einem bestehenden Kreditengagement, die an die Bank übermittelt werden