5/6 Prüfung von Businessplan und Geschäftsmodell

Autor: Böttges-Papendorf

Prüfanlässe

Als Steuerberater können Sie in verschiedenen Funktionen damit betraut sein, einen Businessplan oder ein Geschäftsmodell zu prüfen. Die gängigste Variante ist, dass Ihnen ein Gründer einen Businessplan zur Prüfung vorlegt, damit Sie eine fachkundige Stellungnahme abgeben, z.B. wenn der Gründer einen Gründungszuschuss bei der Bundesanstalt für Arbeit beantragen möchte. Der nächsthäufige Fall ist der, dass Sie einen Gründer mit einem vorgelegten, von diesem selbst erstellten Businessplan beraten hinsichtlich der Optimierung und häufig auch Umsetzung in ein Zahlenwerk. Eine weitere Variante kann sein, dass ein Mandant von Ihnen sich als Business Angel oder Venture Capital Geber an einem Start-up beteiligen möchte und Sie bittet, den Businessplan aus Ihrer Sicht zu beurteilen.

Vorgehensweise