5/9.5.1 Begriffe und Rechtsfragen

Autor: Böttges-Papendorf

Rechtsrahmen beachten!

Um diesen neuen Entwicklungen effizient zu begegnen, reicht es nicht, neue betriebswirtschaftliche, verhaltenstheoretisch untermauerte Organisationsmodelle zu entwickeln und neue Bürohäuser zu bauen. Vielmehr ist dabei zunächst auch noch ein zunehmend detaillierterer Rechtsrahmen zu beachten, der sich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitsortmodellen auseinandersetzt. Auf den Punkt gebracht kann man es aus der Sicht der Unternehmen so darstellen, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Orts, der Dauer und der Einsatzzeiten immer mehr eingeschränkt wird.

Mindestens sind hier zu nennen:

Teilzeitarbeits- und Befristungsgesetz (TzBfG)