6/14.1 Finanz- und Versicherungsgewerbe

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Überblick

Traditionell gehören zu den finanziellen Unternehmen die Kreditinstitute und die Versicherungsgesellschaften. Inzwischen sind aber auch praktisch alle weiteren Finanzdienstleister hier zugeordnet einschließlich der Versicherungsvertreter.

Branche nach Akteuren

Nach den Akteuren der Branche sind also zu unterscheiden:

Kreditinstitute einschließlich zugeordnete sonstige Finanzdienstleister

Versicherungen

Sonstige gewerbliche Finanzdienstleister

Gemeinsam ist allen Akteuren, dass sie eine Gewerbeanmeldung brauchen. Unterschiede bestehen in den Zulassungsvoraussetzungen, wobei inzwischen praktisch überall entsprechende Qualifikationsnachweise und sonstige Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen sind. Spezielle Regeln gelten für Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und für Versicherungsgesellschaften nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Soweit Finanzanlagen angeboten werden, gelten hierfür inzwischen einheitliche Vorschriften zum Schutz der Verbraucher zusätzlich zu den jeweiligen Spezialgesetzen.

Finanzanlageprodukte nach Art des Produkts

Geldanlage und Versicherungen

Offene Fonds

Geschlossene Fonds und unternehmerische Beteiligungen