6/15.0 Grundstücks- und Wohnungswesen

Autoren: Böttges-Papendorf/Schmiel

Abgrenzung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige

Nach der WZ 2008 gehört das Grundstücks- und Wohnungswesen in den Abschnitt L. Es umfasst die Klasse 68.00.0 und gliedert sich wie nachfolgend dargestellt.

Enge und weite Definition

Das bezeichnet man als die enge Definition. In der weiten Abgrenzung zählt man zur Immobilienwirtschaft auch die Bauwirtschaft, Planer, Architekten und Finanzierer. In der engeren Definition gehören zur Immobilienwirtschaft alle Unternehmen, die in den Bereichen Vermittlung, Verwaltung, Handel und Vermietung tätig sind, einschließlich Selbstnutzer und Bauherren für den eigenen Bedarf.

WZ 2008

Inhalt

NACE Rev. 2.0

Abschnitt

Klasse

(a.n.g. = anderweitig nicht genannt)

Code

L

68.00.0

Grundstücks- und Wohnungswesen

L

Real estate activities

L

68.10.0

Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

L68.1.0

Buying and selling of own real estate

L

68.10.1

Kauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

L

68.10.2

Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden

L

68.20.0

Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

L68.2.0

Renting and operating of own or leased real estate

L

68.20.1

Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

L

68.20.2

Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden

L