Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Bei der Auswertung von statistischen Zahlen muss man unterscheiden zwischen Kauf und Verkauf von Bestandsimmobilien, die dem Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen zugeordnet sind, und der Herstellung und Vorbereitung von Bauvorhaben zum Verkauf, die zum Baugewerbe gehören. In der Erläuterung zur WZ 2008 zur Klasse 68.00.0 Grundstücks- und Wohnungswesen liest sich das wie folgt:
Wohnbau (68.10.1): Kauf und Verkauf von | |
- | eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen: |
- | Ein- und Mehrfamilienhäusern und Wohnungen |
- | Wohngrundstücken |
- | Aufteilung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen in Parzellen bzw. Einheiten, ohne Infrastrukturverbesserung |
Dazu gehört nicht: | |
- | Realisierung von Bauvorhaben zum Verkauf (siehe Hochbau 41.10.1-41.10.3) |
- | Flächenaufteilung mit Infrastrukturverbesserung (siehe Tiefbau 42.99.0) |
Nichtwohnbau (68.10.2) Kauf und Verkauf von | |
- | eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden: |
- | Nichtwohngebäuden einschließlich Ausstellungshallen, Selbsteinlagerungssysteme und Einkaufszentren |
- | Gewerbegrundstücken |
- | Aufteilung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden in Parzellen bzw. Einheiten, ohne Infrastrukturverbesserung |
Dazu gehört nicht: | |
- | Realisierung von Bauvorhaben zum Verkauf (siehe Hochbau 41.10.1-41.10.3) |
- | Flächenaufteilung mit Infrastrukturverbesserung (siehe Tiefbau 42.99.0) |
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