6/17.2 Rechtliche Besonderheiten Architektur- und Ingenieurbüros

Autor: Böttges-Papendorf

6/17.2.1 Rechtliche Besonderheiten

71.10.0 Architekt

Architekten sind Fachleute für das Planen und Bauen bei Neubau, Modernisierung und Umbau. Sie sind dafür umfassend ausgebildet. Ein akademisches Studium ist zwar nicht zwingend Voraussetzung, aber nach der letzten Analyse der Bundesarchitektenkammer für 2016 hatten 87 % der Befragten ein Studium der Fachrichtung Architektur abgeschlossen. Innenarchitektur haben 7 %, Landschaftsarchitektur 8 % und Stadtplanung 6 % der Befragten studiert. Die größte Mehrheit der Befragten hatte dabei noch Diplomabschlüsse. Bachelor- oder Masterabschlüsse waren nur von jeweils unter 10 % der Befragten zu verzeichnen.

Innenarchitekten sind vornehmlich mit der ganzheitlichen Gestaltung und Organisation eines Gebäudes von innen heraus befasst, des Weiteren auch u.a. für Produktentwicklungen (Möbel, Leuchten), Präsentationen und Imagekonzepte (Messe-, Ladenbau, Ausstellungen). Sie wirken eigenständig fachübergreifend "zwischen" Architekten und Designern.

Landschaftsarchitekten sind Fachleute für das Planen und Bauen von Außenanlagen. Sie sind die Partner für die Gestaltung des privaten und des öffentlichen Freiraums, sie schaffen Qualitäten für alle Altersgruppen im Freien, vom befestigten Stadtplatz bis zum intimen Hausgarten. Die Projektbetreuung läuft wie beim Architekten von der Entwurfsbearbeitung bis zur Bauleitung.