6/18.2 Rechtliche Besonderheiten

Autor: Böttges-Papendorf

Gewerbeanmeldung

Die Tätigkeit ist im Regelfall gewerblich. Lediglich rein künstlerische Tätigkeiten können ggf. freiberuflich sein. Abgrenzungsprobleme zwischen Beratung (freiberuflich) und Durchführung (gewerblich) sind möglich.

73.11.0 Werbeagenturen

Die Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich schriftlich in der Gewerbemeldestelle der jeweiligen Kommune einzureichen. Für die Bescheinigung der Gewerbeanmeldung ist eine Gebühr zwischen 20 Euro und 50 Euro zu zahlen. Sind alle Unterlagen vorhanden, erfolgt die Gewerbeanmeldung unverzüglich.

Unterlagen zur Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO

Bei der Gewerbeanmeldung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung;

Pass oder Meldebescheinigung und Bescheinigung über Aufenthaltsrecht bei Staatsangehörigen eines EU-Staats und Island, Liechtenstein und Norwegen;