| Autor: Böttges-Papendorf |
"Offiziell" gemäß WZ 2008 gehören die "Künstler und Kreativen" in den Abschnitt R Kunst, Unterhaltung und Erholung und unterhaltende Tätigkeiten. Dazu gehören gemäß Erläuterungen des Statistischen Bundesamts zur WZ 2008:
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