6/20.3 Typische Fragen bei Gründung mit Besonderheiten in der Coronapandemie

Autor: Böttges-Papendorf

Aktuelles Gründermerkblatt für Künstler und Kreative

Arbeitshilfen online

In den Arbeitshilfen online ist für die Gründungsberatung ein Gründermerkblatt speziell für Künstler und Kreative verfügbar. Dort werden folgende Punkte aus der Gründerperspektive behandelt:

1. Statusklärung und was man dazu über die Corona-Neustarthilfe 2021 wissen sollte

1.1 Arbeitnehmer oder selbständig

1.2 Freier Beruf oder Gewerbe

1.3 Künstlersozialkasse oder wo sonst versichert?

2. Der Weg in die Selbständigkeit

2.1 Businessplan für selbständige Künstler

2.2 Vorsorge und Krisenmanagement

2.3 Auch an Verwertungsgesellschaften denken

3. Förderprogramme

4. Buchführung und Steuern

4.1 Wann fällt Umsatzsteuer an?

4.2 Umsatzsteuer 0 %, 7 % oder 19 %

4.3 Künstler aus Bauleister?

5. Finanzmanagement

6. Rechtsformwahl

Besonderheiten bei Gründung 2021 in der Coronakrise

Um die Corona-Neustarthilfe 2021 in Anspruch nehmen zu können, muss man eigentlich schon spätestens bis 30.04.2020 gegründet haben. Aber Achtung: Das bedeutet bei KünstlerInnen nicht unbedingt, dass man schon freiberuflich tätig war. Aufgrund der Besonderheiten beim Status als Künstler werden bestimmte andere Tätigkeiten mit dazu gerechnet und man hat ggf. i.S.d. Förderrichtlinien schon früher gegründet.

Hinweis