6/24.3 Zahlen für die Beratungspraxis

Autoren: Böttges-Papendorf/Schmiel

Bedarfsplanung

Die angemessene Arztdichte richtet sich immer noch grundsätzlich nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPl-RL) für Zahnärzte aus dem Jahr 2016: Danach wird die angemessene Arztdichte für Zahnärzte in den alten Bundesländern mit 1.680 Einwohner je Zahnarzt angenommen bzw. 1.280 Einwohner in bestimmten (Groß-)Städten. In den neuen Bundesländern betragen die entsprechenden Zahlen 1.580 Einwohner bzw. 1.180 Einwohner je Zahnarzt (Bedarfsplanungs-Richtlinie für Zahnärzte v. 14.08.2007, zuletzt geändert am 20.12.2018 in Kraft seit dem 20.03.2019). Für die Kieferorthopädische Versorgung wurde mit Beschluss vom 20.12.2018 die bereits 2008 festgelegte Verhältniszahl für Kieferorthopäden von 1:4.000 gemessen an der Bevölkerungsgruppe der 0-18-Jährigen im Planungsblatt C entsprechend korrigiert (redaktionelle Anpassung). Die Werte sind nachlesbar auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (www.g-ba.de/richtlinien/30/). Dort wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bedarfsplanungsrichtlinie für die Zahnärzte um einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Aufstellung von Bedarfsplänen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung handelt. Es geht also im Wesentlichen um die Vermeidung von Unterversorgung. Gesetzliche Zulassungsbeschränkungen infolge einer Überversorgung bestehen dagegen nicht.