6/24.5.0 Vorbemerkung

Autor: Böttges-Papendorf

Die nach wie vor häufigste Niederlassungsform ist die klassische Einzelpraxis gefolgt von der Berufsausübungsgemeinschaft (frühere Gemeinschaftspraxis). Nachfolgend wird die Gründung einer Einzelpraxis behandelt sowie der Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft. Die Übernahme einer Praxis ist Gegenstand von Teil 6/24.5.7 Praxisnachfolge. Mit den neuen Großpraxen und MVZ beschäftigt sich Teil 6/4.5.3.