Autor: Böttges-Papendorf |
Beim Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft stehen drei Punkte im Zentrum der Überlegung:
1. | Gestaltung des Gemeinschaftsvertrags |
2. | Ermittlung des Praxiswerts |
3. | Aufbringung des Praxiswerts |
In den Arbeitshilfen online findet man den unverbindlichen Mustervertrag der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Orientierung. Üblich ist, dass für die endgültige, individuelle Fassung ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird und die Steuerfolgen und finanziellen Regelungen mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Die Praxisbewertung ist Gegenstand von Teil 6/24.6.
Bei der Aufbringung des Kaufpreises stehen drei grundsätzliche Möglichkeiten zur Wahl:
"Barzahlung" aus Eigenmitteln und Kredit |
vollständige oder teilweise Kreditierung durch die Altpartner |
Zahlung von Kaufpreisraten oder Earn-out-Modell mit einer disquotalen Gewinnverteilung, bis ein Gleichstand der Kapitalkonten erreicht ist. Seltener: (lebenslange) Versorgungsleistungen |
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