6/3.3 Forstwirtschaft und Holzeinschlag

Autoren: Böttges-Papendorf/Schmiel

Nach den Ergebnissen der letzten, in den Jahren 2011/2012 durchgeführten Bundeswaldinventur gibt es in Deutschland rund 11,4 Mio. ha Waldflächen, von denen rund 95 % begehbar sind (Quelle: BMEL, Der Wald in Deutschland - Ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur, 2. korrigierte Aufl. 2016). Von dieser Gesamtfläche sind nur rund 1,4 Mio. ha den 145.981 landwirtschaftlichen Betrieben mit Waldfläche und Kurzumtriebsplantagen zuzurechnen. Die 29.408 Forstbetriebe bewirtschaften rund 7,2 Mio. ha (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 2.1.1, zuletzt für 2016, erschienen Mai 2017). Die vierte Bundeswaldinventur ist am 01.04.2021 gestartet. Bis Ende Dezember 2022 sind alle Grunddaten wie Baumarten, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Totholz, Landnutzung vor oder nach Wald und andere zu erheben. Nach Auswertung der Daten kann der aktuelle Zustand des Walds und seine Veränderung seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahr 2012 abgeleitet werden (Quelle: https://www.bundeswaldinventur.de/).

Das Bundeswaldgesetz definiert drei Besitzarten (Eigentumsarten).

Staatswald

Staatswald ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes oder eines Landes steht, sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird.

Körperschaftswald