7/11.4 Sonderformen

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Die nachfolgenden Sonderformen der Fragetechnik kommen nur in ganz speziellen Fragesituationen in Betracht:

Suggestivfragen

Mit Suggestivfragen erzielen Sie i.d.R. weder ein besonders positives Gesprächsklima noch erfahren Sie die wahre Meinung Ihres Gegenübers. Suggestivfragen dürfen daher nur dann eingesetzt werden, wenn die Beeinflussung des Gesprächspartners unvermeidbar ist und die wahre Meinung interessiert.

Beispiel

Sie sind doch sicher auch der Meinung, dass ...

Nach dem Gesagten können wir wohl davon ausgehen, dass ...

Fangfragen

Fangfragen dienen dazu, den eigentlichen Inhalt der Frage zu verschleiern. Auch diese Fragetechnik ist damit nur in ganz bestimmten Situationen angebracht. Sie kommt immer dann zum Zug, wenn sich entweder der Fragesteller oder sein Gegenüber durch eine ehrliche Frage bzw. ehrliche Antwort bloßstellen könnte bzw. Nachteile erwartet.

Beispiel

Statt einen Stellenbewerber zu fragen, ob er englisch spricht, sprechen Sie mit ihm über Auslandsaufenthalte und fragen z.B. "Hatten Sie dort auch Gelegenheit, Einheimische kennenzulernen?": Sie werden dann im Regelfall etwas über seine (tatsächlichen) sprachlichen Fähigkeiten erfahren können.