8/4.5 Besonderheiten der Zinsberechnung im bürgerlichen Rechtsverkehr und Bankwesen

Autor: Böttges-Papendorf

Bankwesen

Im deutschen Bankwesen werden die Zinsen nach der folgenden Formel berechnet:

Es werden also für jeden Monat 30 Tage und damit für jedes Jahr 360 Tage angenommen.

Englische Zinsberechnung

Bei der englischen Zinsberechnung wird dagegen mit der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Monat und auch im Jahr gerechnet.

Bürgerlicher Rechtsverkehr

Diese englische Methode wird in Deutschland auch im bürgerlichen Rechtsverkehr verwendet. Soll also beispielsweise im Zusammenhang einer Erbauseinandersetzung der Barwert eines Vermächtnisses bestimmt werden, so sind dabei 365 Kalendertage pro Jahr zugrunde zu legen. Die Laufzeitberechnung erfolgt taggenau

Überblick: Anwendungsgebiete deutsche, englische und französische Zinsrechnung

Zinsrechnungsart

Anzahl der Tage eines Monats

... Jahres

Anwendungsgebiete u.a.

Deutsche Zinsrechnung

30

360

Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz

Französische Zinsrechnung

Kalendertage

360