Autor: Böttges-Papendorf |
Im deutschen Bankwesen werden die Zinsen nach der folgenden Formel berechnet:
Es werden also für jeden Monat 30 Tage und damit für jedes Jahr 360 Tage angenommen.
Bei der englischen Zinsberechnung wird dagegen mit der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Monat und auch im Jahr gerechnet.
Diese englische Methode wird in Deutschland auch im bürgerlichen Rechtsverkehr verwendet. Soll also beispielsweise im Zusammenhang einer Erbauseinandersetzung der Barwert eines Vermächtnisses bestimmt werden, so sind dabei 365 Kalendertage pro Jahr zugrunde zu legen. Die Laufzeitberechnung erfolgt taggenau
Überblick: Anwendungsgebiete deutsche, englische und französische Zinsrechnung
Zinsrechnungsart | Anzahl der Tage eines Monats | ... Jahres | Anwendungsgebiete u.a. |
Deutsche Zinsrechnung | 30 | 360 | Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz |
Französische Zinsrechnung | Kalendertage | 360 |
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