Autor: Böttges-Papendorf |
Je eher man sein Geld von Kunden bekommt, desto (zins-)günstiger ist das. Rechnen muss man immer dann, wenn die Vorauszahlungen mit Kosten verbunden sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Abrechnungsstelle eingeschaltet ist oder ein Factoring in Anspruch genommen wird. Dann muss man unterscheiden zwischen folgenden Kosten:
Zinskosten: Wenn man sein Geld früher erhält, lässt sich der Geschäftspartner das i.d.R. bezahlen. |
Verwaltungskosten: Die Verrechnungsstelle oder das Factoringunternehmen lässt sich die Bearbeitung der Vorauszahlung bezahlen. Gegebenenfalls umfasst das auch die gesamte Debitorenbuchhaltung. |
Risikokosten: Geht mit dem Forderungsverkauf auch das Inkassorisiko auf den Geschäftspartner über, dann lässt sich dieser das auch durch einen entsprechenden Risikoabschlag bezahlen. |
Alle drei Größen muss man bei einem entsprechenden Vorteilhaftigkeitsvergleich berücksichtigen, nämlich den Zinsvorteil, den Bearbeitungsvorteil und den Risikovorteil.
BeispielZahnersatzabschlagsvertahren der KZVNordrhein |
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