Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr (1997) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Allgemeinmediziner und betreiben eine Gemeinschaftspraxis in der A-Straße in B. Sie selbst bewohnen ein Einfamilienhaus in der C-Straße in B. Im Keller ihres Wohnhauses befinden sich u.a. ein Behandlungsraum für Patienten, der eine Fläche von 10,8 qm aufweist, sowie eine sog. Patiententoilette mit einer Fläche von 1,9 qm. Die Kläger nutzen diese Räume nach ihren Angaben während der Bereitschaftsdienste als Notfallpraxis.
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