BFH - Urteil vom 20.06.2012
X R 42/11
Normen:
EStG § 7g;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 28.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 655/10

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben

BFH, Urteil vom 20.06.2012 - Aktenzeichen X R 42/11

DRsp Nr. 2012/16747

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben

1. Im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) setzt der Nachweis der Investitionsabsicht auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags voraus.2. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Finanzierungszusammenhang stehen der Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags auch dann nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige ihn nicht bereits in der ursprünglichen Steuererklärung, sondern erst in einem Nachtrag zur Steuererklärung geltend macht.

Normenkette:

EStG § 7g;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr 2007 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger erzielte gewerbliche Einkünfte aus einem Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis mit der Betriebs-GmbH.

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