Arbeitsmigration aus Drittstaaten nach Deutschland - ein Überblick über das aktuelle System, Einwandererzahlen und Hauptherkunftsländer
1)
Drittstaaten i.S.d. deutschen Aufenthaltsrechts (AufenthG) sind die Staaten, die nicht der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) angehören. Des Weiteren zählt auch die Schweiz nicht zu den Drittstaaten.
2)
Beitrag v. Katrin Oesingmann, ifo Schnelldienst 13/2016, S. 44-48.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" abrufen.
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.