Arbeitsmigration aus Drittstaaten nach Deutschland - ein Überblick über das aktuelle System, Einwandererzahlen und Hauptherkunftsländer

1)

Drittstaaten i.S.d. deutschen Aufenthaltsrechts (AufenthG) sind die Staaten, die nicht der EU oder dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) angehören. Des Weiteren zählt auch die Schweiz nicht zu den Drittstaaten.

2)

Beitrag v. Katrin Oesingmann, ifo Schnelldienst 13/2016, S. 44-48.