Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl –
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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