FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.09.2001
3 K 203/98
Normen:
BewG § 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e ; BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 36 Abs. 2 ; BewG § 37 ; BewG § 62 Abs. 2 ; BewR L Abschn. 7.37;
Fundstellen:
EFG 2002, 307

Bewertung von mit Weihnachtsbaumkulturen belegten Flächen; Einheitswert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf den 1.1.1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 3 K 203/98

DRsp Nr. 2002/1975

Bewertung von mit Weihnachtsbaumkulturen belegten Flächen; Einheitswert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf den 1.1.1998

Zur Zulässigkeit einer Wertfortschreibung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes wegen der Änderung der tatsächlichen Nutzung einer zuvor zu den forstwirtschaftlichen Nutzungen gehörenden Fläche, die nach der Belegung mit Weihnachtsbaumkulturen der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e BewG zugerechnet und nach Abschnitt 7.37 BewR L mit einem Ausgangswert von 3.240 DM/ha angesetzt wird.

Normenkette:

BewG § 34 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. e ; BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 36 Abs. 2 ; BewG § 37 ; BewG § 62 Abs. 2 ; BewR L Abschn. 7.37;

Tatbestand:

Streitig ist bei der Einheitsbewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, mit welchem Wert die mit Weihnachtsbaumkulturen belegten Flächen anzusetzen sind.