BFH vom 13.03.1979
VII R 11/77
Normen:
StBerG § 4 Nr. 5, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 128, 124
BStBl II 1979, 591

BFH - 13.03.1979 (VII R 11/77) - DRsp Nr. 1997/14204

BFH, vom 13.03.1979 - Aktenzeichen VII R 11/77

DRsp Nr. 1997/14204

»Wer steuerbegünstigte Anlagen vermittelt, ist nicht deshalb schon nach § 4 Nr. 5 StBerG befugt, für die Anleger beim Finanzamt Anträge auf Steuervergünstigungen zu stellen.«

Normenkette:

StBerG § 4 Nr. 5, § 7 Abs. 1 Nr. 2 ;

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), der als Wirtschaftsberater und Finanzberater tätig ist, vermittelt Interessenten steuerbegünstigte Anlagen. Im Rahmen dieser Tätigkeit klärt er die Kunden über die steuerlichen Auswirkungen auf. Von mehreren Kunden hat er sich auch Vollmacht erteilen lassen, beim Finanzamt (FA) die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen oder die Stundung von Abschlußzahlungen wegen der zu erwartenden Verlustzuweisungen zu beantragen.