I. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) durch Bescheid vom 28. Mai 1998 den Einheitswert seines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft auf den 1. Januar 1998 im Wege der Wertfortschreibung auf ... DM fest. Für eine der Weihnachtsbaumkultur dienende sonstige land- und forstwirtschaftliche Fläche von ... ha legte das FA entsprechend Abschn. 7.37 der Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (BewRL) einen Ausgangswert von 3 240 DM/ha und somit einen Vergleichswert von ... DM zugrunde.
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