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2001
BGH
BGH - Versäumnisurteil vom 28.11.2001
VIII ZR 37/01
Normen:
BGB
§
276
;
Fundstellen:
BB 2002, 428
DB 2002, 838
MDR 2002, 467
NJW 2002, 1042
NZG 2002, 298
WM 2002, 446
ZIP 2002, 440
ZNotP 2002, 193
Vorinstanzen:
OLG Oldenburg,
LG Osnabrück,
BGH - Versäumnisurteil vom 28.11.2001 (VIII ZR 37/01) - DRsp Nr. 2002/3229
BGH,
Versäumnisurteil
vom 28.11.2001
- Aktenzeichen VIII ZR 37/01
DRsp Nr. 2002/3229
»Zur Erfüllung der Aufklärungspflichten des Veräußerers bei einem Unternehmenskauf.«
Normenkette:
BGB
§
276
;
Tatbestand:
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