Checkliste Bilanzerleichterungen gem. MicroBilG

Checkliste Bilanzerleichterungen gemäß MicroBilG[1]

 

Wer kann die Erleichterungen nutzen?

„Kleinstkapitalgesellschaften“, d.h. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, UG), die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten:

  1. Bilanzsumme 350.000 €,
  2. Umsatzerlöse 700.000 €,
  3. zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Erleichterungen bei der Aufstellung

Bilanz

Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert aufgenommen werden; also unter Berücksichtigung der weiteren Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften:

Aktiva

  1. Anlagevermögen
  2. Umlaufvermögen
  3. Rechnungsabgrenzungs-posten

Passiva

  1. Eigenkapital
  2. Rückstellungen
  3. Verbindlichkeiten
  4. Rechnungsabgrenzungs- posten

Anhang

Der Anhang kann komplett entfallen, wenn folgende Angaben unter der Bilanz gemacht werden:

  1. Haftungsverhältnisse (§§ 251 und 268 Abs. 7 HGB),
  2. Angaben zu den Forderungen gegenüber Geschäftsführern, Aufsichtsräten und ähnlichen Personen (§ 285 Nr. 9 Buchst. c) HGB),
  3. nur bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien: Angaben zu den eigenen Aktien der Gesellschaft gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG.