Checkliste
Bilanzerleichterungen gemäß MicroBilG |
Wer kann die Erleichterungen nutzen? |
Kleinstkapitalgesellschaften, d.h. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, UG), die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten:
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Erleichterungen bei der Aufstellung |
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Bilanz |
Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert aufgenommen werden; also unter Berücksichtigung der weiteren Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: |
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Aktiva
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Passiva
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Anhang |
Der Anhang kann komplett entfallen, wenn folgende Angaben unter der Bilanz gemacht werden:
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