Checkliste für Haftungsrisiken nach dem
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Übertragung einer betrieblichen Einheit oder von Anteilen an einer Gesellschaft |
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Bei Unternehmensfortführung: Haftung nach § 25 HGB und/oder §§ 74, 75 AO und/oder §§ 128, 129, 130 oder 160 HGB |
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Vertragliche Haftungsbeschränkung: bei gesetzlicher Haftung nach §§ 25 HGB und/oder §§ 74, 75 AO und/oder §§ 128, 129, 130 oder 160 HGB nicht wirksam gegenüber Dritten, also Vereinbarung eines Freistellungsanspruchs gegenüber dem Veräußerer bzw. Erwerber |
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Bei Übertragung eines Kommanditanteils: Anmeldung der Sonderrechtsnachfolge ans Handelsregister |
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Bei Sozialversicherungs- und Steuernachforderungen: nur Haftung für rückständige Abgaben, wenn ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat und das nämliche Unternehmen fortbesteht; Ausnahme § 75 AO |
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