Checkliste Größenmerkmale und besondere Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften und Co. |
Während Einzelkaufleute und Personenunternehmen im Rahmen der Ordnungsmäßigkeit Bilanzaufbau und Bilanzgliederung sowie Berichtsumfang relativ frei wählen können, gelten für Kapitalgesellschaften einschließlich Kapitalgesellschaften und Co. (z.B. GmbH & Co. KG) besondere Ausweis- und Gliederungsvorschriften für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Zusätzlich treten weitere Berichtspflichten in Form von Anhang und Lagebericht hinzu. Bei Konzernen kommt außerdem noch eine Kapitalflussrechnung sowie ein Eigenkapitalspiegel verpflichtend hinzu. |
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Diese Verpflichtungen sind größenabhängig, d.h., je nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Zahl der Mitarbeiter muss eine betroffene Kapitalgesellschaft oder Kapitalgesellschaft und Co. mehr oder weniger diese Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsverpflichtungen erfüllen. Das ist nicht nur ein ganz erheblicher Aufwands- und Kostenfaktor, sondern hat auch erhebliche rechtliche Konsequenzen. Zum Beispiel können nicht geprüfte Abschlüsse nichtig sein und das Finanzamt kann die Rechtmäßigkeit von Gewinnausschüttungen anzweifeln und verdeckte Gewinnausschüttungen annehmen. |
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