Begriff
In der Kurzerklärung in
Gablers Wirtschaftslexikon im Internet heißt es dazu: Corporate Governance
bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und
Überwachung eines Unternehmens. Unvollständige Verträge und unterschiedliche
Interessenlagen bieten den Stakeholdern prinzipiell Gelegenheiten sowie Motive
zu opportunistischem Verhalten. Regelungen zu Corporate Governance haben
grundsätzlich die Aufgabe, durch geeignete rechtliche und faktische
Arrangements die Spielräume und Motivationen der Akteure für opportunistisches
Verhalten einzuschränken. (Quelle: Klein, in: Gablers Wirtschaftslexikon
online, http://wirtschafts
lexikon.gabler.de/Definition/corporate-governance.html, 16.08.2011.)
Abgrenzung zu Good Governance
Corporate Governance ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Good Governance der in den 80er Jahren speziell für Gutes Regierungshandeln entstanden ist. Vgl. z.B. BMZ, Stichwort Good Governance, http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/themen/goodgovernance/index.html, 19.08.2011. Corporate Governance überträgt die Grundideen auf die Unternehmensführung.
Deutscher Corporate Governance Kodex
2001 setzte das Bundesministerium der Justiz eine Regierungskommission ein, die Anfang 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex, www.corporate-governance-code.de/
|
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|