Empfehlungen der Spitzenverbände Pflegekassen

Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen für ein System zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Pflege nach dem SGB XI

Stand: 08.11.1996

–          AOK-Bundesverband, Bonn

–          BKK-Bundesverband, Essen

–          IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach

–          See-Krankenkasse, Hamburg

–          Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel

–          Bundesknappschaft, Bochum

–          Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg

–          AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

Präambel

Die Pflegekassen haben die bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemeinen Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung ihrer Versicherten durch den Abschluß von Versorgungs- und Vergütungsverträgen mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern zu gewährleisten.