BFH - Urteil vom 02.09.2010
V R 47/09
Normen:
UStG § 4 Nr. 14; RL 77/388/EWG ;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 14.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2763/07

Erforderliche berufliche Befähigung eines von einem Arzt eingeschalteten Subunternehmers zur Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme wegen der einem Arzt für eine solche geschuldete Erstattung; Umsatzsteuerpflichtigkeit der Kosten eines Kosmetikers für eine Aknebehandlung trotz einer Einschaltung des Kosmetikers durch den behandelnden Arzt

BFH, Urteil vom 02.09.2010 - Aktenzeichen V R 47/09

DRsp Nr. 2010/20948

Erforderliche berufliche Befähigung eines von einem Arzt eingeschalteten Subunternehmers zur Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme wegen der einem Arzt für eine solche geschuldete Erstattung; Umsatzsteuerpflichtigkeit der Kosten eines Kosmetikers für eine Aknebehandlung trotz einer Einschaltung des Kosmetikers durch den behandelnden Arzt

Aus einer nach dem SGB V einem Arzt für dessen Heilbehandlungsleistung (Aknebehandlung) geschuldeten Erstattung einer Krankenkasse ergibt sich nicht, dass der vom Arzt eingeschaltete Subunternehmer (Kosmetiker) über die erforderliche berufliche Befähigung zur Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme i.S. von § 4 Nr. 14 UStG verfügt.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14; RL 77/388/EWG ;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist als Kosmetikerin selbständig tätig.