BGH - Urteil vom 30.01.2014
I ZR 19/13
Normen:
GewO § 34d Abs. 1 S. 1; GewO § 34d Abs. 4 Nr. 2; GewO § 34d Abs. 7; RL 2002/92/EG Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 S. 2; RL 2002/92/EG Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 3; RL 2002/92/EG Art. 4 Abs. 3; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; VAG § 80 Abs. 2; VAG § 80 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2014, 1665
GRUR 2014, 794
MDR 2014, 1100
VersR 2014, 1002
WM 2014, 1322
WRP 2014, 945
Vorinstanzen:
OLG Schleswig, vom 22.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 37/11
LG Itzehoe, vom 30.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 10/11

Erforderlichkeit der Erlaubnis eines Versicherungsvermittlers zur Ausübung seiner Tätigkeit ausschließlich im Auftrag eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmens

BGH, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen I ZR 19/13

DRsp Nr. 2014/10780

Erforderlichkeit der Erlaubnis eines Versicherungsvermittlers zur Ausübung seiner Tätigkeit ausschließlich im Auftrag eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmens

Ein Versicherungsvermittler, der seine Tätigkeit ausschließlich im Auftrag eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmens ausübt, bedarf gemäß § 34d Abs. 4 GewO auch dann keiner Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn er mit Zustimmung des Versicherungsunternehmens Produkte anderer Versicherungsunternehmen vermittelt, die weder mit den Produkten des auftraggebenden Versicherungsunternehmens noch untereinander konkurrieren, sofern diese Vermittlungstätigkeit nur einen geringen Teil seiner gesamten Tätigkeit ausmacht, durch eine hinreichend bestimmt gefasste Vereinbarung mit dem auftraggebenden Versicherungsunternehmen begrenzt ist und dieses die uneingeschränkte Haftung für den Vermittler übernimmt.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 22. Januar 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

GewO § 34d Abs. 1 S. 1; GewO § 34d Abs. 4 Nr. 2; GewO § 34d Abs. 7; RL 2002/92/EG Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 S. 2; RL 2002/92/EG Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 3; RL 2002/92/EG Art. 4 Abs. 3; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; VAG § 80 Abs. 2; VAG § 80 Abs. 3;