BVerwG - Beschluss vom 11.07.2013
3 B 64.12
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 13.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 668/09

Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis ohne vorherige Kenntnisüberprüfung bei absolvierter Osteopathieausbildung

BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - Aktenzeichen 3 B 64.12

DRsp Nr. 2013/18063

Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis ohne vorherige Kenntnisüberprüfung bei absolvierter Osteopathieausbildung

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe