Geltungsbereich AfA-Tabelle

Geltungsbereich

 

Die amtliche AfA-Tabelle für den Wirtschaftsbereich Gesundheitswesen wurde vom Bundesministerium der Finanzen am 13.01.1995 im Bundessteuerblatt I 1995, 84, veröffentlicht.

 

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1994 angeschafft oder hergestellt worden sind. Sie gilt für folgende Wirtschaftszweige:

 

WZ 2008

Wirtschaftszweig

86.00.0

Gesundheitswesen

86.21.0

86.22.0

Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen)

86.23.0

Zahnarztpraxen

86.90.03

Praxen von Heilpraktikern

86.90.9

Sonstige selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen

86.10.1

Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)

86.90.9

Krankentransport- und Rettungsdienste

75.00.1

Tierarztpraxen

75.00.9

Sonstige selbständige Tätigkeiten im Veterinärwesen

75.00.9

Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens