BFH vom 17.03.1997
I B 123/95

Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und Provisionszahlungen ins Ausland

BFH, vom 17.03.1997 - Aktenzeichen I B 123/95

DRsp Nr. 2001/1208

Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und Provisionszahlungen ins Ausland

Einen Steuerpflichtigen, der Darlehen an im Ausland ansässige Darlehensnehmer gewährt und Provisionszahlungen ins Ausland leistet, trifft nach § 90 Abs. 2 AO eine gesteigerte Mitwirkungspflicht. Wird diese Pflicht verletzt und gelingt es dem Finanzamt bzw. dem FG nicht, den Sachverhalt anderweitig aufzuklären, kann die Besteuerung so vorgenommen werden, wie es dem typischen Geschehensablauf entspricht.

Für die Praxis:

Bei Provisionszahlungen ins Ausland ist zusätzlich zu beachten, daß ein ausreichender Empfängernachweis erbracht wird (§ 160 AO). Die Benennung einer ausländischen Briefkastenfirma reicht nicht aus (vgl. unseren Praxishinweis in EURO STEUER-TELEX 1996, 242 zu dem vorinstanzlichen Urteil des FG Hessen v. 11.9.1995 - 4 V 1428/95).