Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. Dezember 2019 -
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Wert: 5.000 €
I.
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|