Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. August 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betrieb in den Streitjahren (2004 bis 2009) zwei Dialysezentren; sie beschäftigte Krankenfachkräfte und –pfleger, die die Patienten während der Dialyse betreuten.
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