Glossar

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Um Benachteiligungen in Beschäftigung und Beruf wirksam begegnen zu können, wird ein Benachteiligungsverbot normiert, das alle Diskriminierungsmerkmale aus Art. 13 EG-Vertrag (Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität) berücksichtigt. An diesen Katalog der Diskriminierungsmerkmale ist der deutsche Gesetzgeber gebunden. Durch das Gesetz geschützte Personen erhalten Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

 

Antidiskriminierungsgesetz

Siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

 

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Durch das „Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen“ oder auch Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) werden in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt. Das betrifft insbesondere die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen von ausländischen Arbeitnehmern, die von im Ausland ansässigen Firmen zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden.

 

Arbeitnehmerüberlassung