Gründermerkblatt Gastronomie

Gründermerkblatt Gastronomie

 

Anzuwenden, wenn Sie

      einen gastronomischen Betrieb ohne Alkoholausschank bzw.

      ein Hotel mit Verzehrmöglichkeit nur für Hausgäste eröffnen wollen!

 

1.  Zulassungsvoraussetzungen regional unterschiedlich

Während z.B. in Berlin und Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die allgemein gültigen gesetzlichen bundesweitenRegelungenAnwendungfinden, hatSachsen sein Gaststättengesetz (SächsGastG) 2011 reformiert. Im Rahmen dieser Reform ist in Sachsen die gaststättenrechtliche Unterrichtung für Betreiber weggefallen. Möglich wurde dies durch die gesetzlichen Vorschriften aus der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV), die den Betreiber verpflichtet, sich und seine Angestellten zu schulen. Auch mit baurechtlichen Fragen befasst sich das SächsGastG nicht mehr. Zuständig hierfür ist das Gewerbeamt, welches ggf. Einzelfallprüfungen durchführt und die entsprechenden Behörden informiert. Regionale Unterschiede gibt es auch z.B. beim Nichtraucherschutz.

2.  Gaststättenerlaubnis (Konzession)

Konzession notwendig