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für Sie zusammengestellt:
Was ist bei freiberuflicher oder gewerblicher Mitnutzung des selbstgenutzten Wohneigentums zu beachten?
Die berufliche Mitnutzung des selbstgenutzten Wohneigentums für freiberufliche oder gewerbliche Zwecke kann schwerwiegende steuerliche Folgen nach sich ziehen, weshalb jeder vor diesem Schritt die Konsequenzen kennen sollte. Dies ist nachfolgend an einem typischen Beispiel erläutert.
Sie wollen eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit in Ihrem Einfamilienhaus ausüben, das Ihrem Ehegatten und Ihnen je zur Hälfte gehört.
Die gesamte Wohnfläche des Hauses beträgt 150,00 qm 100 %
davon Nutzung als Arbeitszimmer/Büro 12,00 qm 8 %
zusätzlich käme als Besprechungszimmer/Studio ein weiterer Raum von 15,00 qm 10 %
in Betracht.
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