OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.07.2002
I-23 U 222/01
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 02.07.2001

Haftung des Steuerberaters für unterbliebene Aufklärung über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2002 - Aktenzeichen I-23 U 222/01

DRsp Nr. 2010/8322

Haftung des Steuerberaters für unterbliebene Aufklärung über die Sozialversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen

Der Steuerberatungsauftrag und auch die damit in Zusammenhang stehende Lohnbuchhaltung verpflichten den Steuerberater nicht zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Eine Pflicht zur erschöpfenden und umfassenden Beratung gilt vielmehr nur bei der Hilfeleistung in Steuersachen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Juli 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675;

Tatbestand