Honorarrichtlinie allgemeine Beratung

Honorarrichtlinie Kanzlei Steuerberater Echt

 

Gebührentabelle Auskunft, Rat Gutachten (§§ 21, 22 StBVV)

betrifft (z.B. Immobilien, Unternehmenskauf, (steuerliche) Investitions- und Finanzierungsberatungen, Anlagegüter)

 

Wert = Bemessungsgrundlage, z.B. Investitionsbetrag, Kaufpreis Haus

 

Ausschließlich mündliche Beratung ohne Hinzuziehung spezieller Unterlagen/Hilfsmittel über die Grundprinzipien der „Haus“-Besteuerung

 

§ 21

 

(ab) 1/10 A

mündliche Beratung mit Zusatzleistungen (z.B. manuelle Berechnung Haus, Lohnvorweg) ohne schriftliche Nachbereitung: Normalfall

dto. mit Zusatzaufwand (z.B. mehrerer Alternativen oder mehrere Besprechungen oder Teilnahme an Finanzierungs- verhandlungen)

schriftliche Standardauskunft (z.B. Hausberechnung oder Mindestumsatzkalkulation mit Excel oder Alternativen)

§ 21

 

 

§ 21

 

§ 21

2/10 - 3/10 A

 

 

3/10-5/10 A

 

4/10 - 6/10 A

größere Berechnungen (insbesondere detaillierte Planungsrechnungen und Liquiditätsvorschau), Erläuterungen dazu i.w. mündlich, Teilnahme an Finanzierungsgesprächen u.a. zu genau abgegrenzten Fragen, ohne gutachterliches Stellungnehmen

 

 

§ 21

 

 

6/10-10/10 A

Gutachten, schriftliche Auskünfte mit ausführlicher Stellungnahme auch zu Neben- und Umfeldproblemen „mit eingehender Begründung“, auch zur Vorlage bei Dritten (z.B. Banken)

Richtwerte:

Kurzgutachten (bis 5 Seiten)