Kaufmann auf Wunsch, Eintragung in das Handelsregister

Kaufmann auf Wunsch, Eintragung in das Handelsregister:

Was bedeutet es, Kaufmann zu sein?

 

Für einen Einzelunternehmer oder die in einer GbR organisierten Gesellschafter stellt sich die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile es hat, sich freiwillig im Handelsregister als Kaufmann registrieren zu lassen.

 

Im Gegensatz zum so genannten Kleingewerbetreibenden hat ein Kaufmann erweiterte Rechte und Pflichten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Gesetzbuch der Kaufleute, ergeben.

 

1.   Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

 

§  Aus der allgemeinen Verpflichtung des Kaufmanns, Geschäftsvorfälle festzuhalten und die Unternehmenslage offenbar zu machen, ergibt sich die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht sowie die zur Errichtung eines Inventars.

§  Die Kleingewerbetreibenden nach steuerlichen Vorschriften mögliche Erstellung einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung ist nicht mehr zulässig.

2.   Firmenführung

 

§  Nur Kaufleute sind berechtigt, eine Firma zu führen (§§ 17 ff. HGB). Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Im Falle der Eintragung bildet die vollständige Firma (z.B. „Santino Salzvertrieb e.K.“) gleichsam die verbindliche Personenbezeichnung, unter der der Unternehmer im Rechtsverkehr agiert. Der bürgerliche Name tritt dahinter vollständig zurück.

 

§