Kaufmann, Kaufmann auf Wunsch oder Freiberufler

Kaufmann, Kaufmann auf Wunsch oder Freiberufler –  Wo sind die Unterschiede?

 

Rechtlich gesehen ist jeder Gewerbetreibende dem Grunde nach Kaufmann.

 

1.    Ist-Kaufmann

 

Entscheidend für die Kaufmannseigenschaft ist nicht der Gewerbezweig, in dem der Unternehmer tätig ist, sondern die Erforderlichkeit einer kaufmännischen Organisation.

 

Wer also

 

§  ein Gewerbe betreibt,

 

§  das kaufmännische Einrichtungen erfordert,

 

ist zwingend Kaufmann (Ist-Kaufmann). Dies sind in der Regel (aber nicht zwingend) Unternehmen mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern, hohem Umsatz, hoher Fremdfinanzierung o.Ä.

 

Daneben sind Kaufmann allein aufgrund der gewählten Rechtsform die Kapitalgesellschaften (GmbH/AG).

 

Neben den gesetzlichen Regelungen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs gelten für den Ist-Kaufmann bestimmte auf die Führung des Unternehmens bezogene Vorschriften (s.u.).

 

Ein Ist-Kaufmann hat sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Tut er dies nicht, kann gegebenenfalls ein Zwangsgeld erhoben werden, um die Eintragung zu erzwingen.Die Pflichten des HGB oder anderer Gesetze gelten für den Ist-Kaufmann aber auch ohne Eintragung, da die Kaufmannseigenschaft nicht erst mit der Eintragung entsteht, sondern unabhängig davon aufgrund der o.b. Voraussetzungen.

 

2.    Kaufmann kraft Eintragung