Der Beklagte war Steuerberater der Klägerin. Sie nimmt ihn auf Schadensersatz wegen unrichtiger Beratung in Anspruch.
Durch schriftlichen Vertrag vom 24. Januar 1973 pachtete die Klägerin das Hotel "..." in .... Bei den Vertragsverhandlungen hatte die Klägerin den Wunsch geäußert, das Hotel zu kaufen. Der Verpächter hatte jedoch nach der Darstellung der Klägerin erklärt, ein Verkauf komme aus steuerlichen Gründen erst in Jahre 1976 in Betracht. Nach § 3 des Pachtvertrages betrug die Pachtdauer drei Jahre; sie sollte sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr verlängern; der Klägerin wurde "das Vorkaufsrecht auf Rentenbasis" eingeräumt. Wegen der Einzelheiten des Vertrages wird auf die Fotokopie Bl. 21 - 24 d. A. Bezug genommen.
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