Kurzinfo Rechtsformwahl Einzelunternehmen (Freiberufler)

Kurzinfo Rechtsformwahl

Einzelunternehmen (Freiberufler)

 

Rechtliche Anforderungen/Gründung

Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung

Transparenz/Offenlegung

 

Kurzbeschreibung

Das Einzelunternehmen ist häufig der Einstieg in die freiberufliche Selbständigkeit. Es entsteht je nach freiem Beruf durch Geschäfts-, Büro- bzw. Praxiseröffnung. Der Freiberufler ist unbe­schränkt mit seinem gesamten Vermögen haftbar. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Inhaber oder durch einen Angestellten mit Handlungsvollmacht. Anders als beim gewerblichen Einzelunternehmen muss das Einzelunternehmen des Freiberuflers nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Es besteht lediglich die Pflicht der Eintragung in das Berufsstandsregister, soweit vorhanden.

 

Schnellinfo Einzelunternehmen (Freiberufler)

Rechtliche Grundlagen

§ 18 EStG

Mindestkapital

0

Mindestanzahl der Gründer

1

Haftung

Unbeschränkt mit Privat- und Betriebsvermögen

Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten

Kein Vertrag notwendig, entsteht durch Geschäftseröffnung

Anmeldung

Finanzamt

Gründungskosten

Registereintrag (Berufsstandsregister) ca. 100 €

Registereintragung

nein

Berufsrechtliche Fragen

Je nach Berufsstand Eintragung in die entsprechenden Register, z.B. Arztregister, Zahnärzteregister

Firmenbezeichnung

Sach-, Personen- und Phantasiefirma,

Geschäftsführung

Inhaber; Angestellter mit Handlungsvollmacht

Stimmrechte

-

Buchführung/Rechnungslegung